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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote des AQUAMID Vertrieb Lindner erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Spätestens mit der Annahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Vertragsgegenständlich sind die in dem Lieferschein im Einzelnen aufgeführten Artikel. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch den AQUAMID Vertrieb Lindner schriftlich bestätigt werden.

2. Preise und Zahlung:

2.1 Es gelten die Preise im entsprechenden Angebot.

2.2 Verpackungs-, Versand- und etwaige Versicherungskosten werden gesondert berechnet.

2.3 Die Auslieferung und Übergabe der Ware durch den AQUAMID Vertrieb Lindner erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse bei Versand bzw. Barzahlung bei Anlieferung. Offene Rechnungen autorisierter Händler, mit welchen eine Rechnungsstellung vereinbart wurde, sind in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug sofort fällig. Zahlungen sind erfüllt, wenn der AQUAMID Vertrieb Lindner über den vollen Betrag verfügen kann. Im Falle der Überschreitung von Zahlungsfristen befindet sich der Käufer ohne Mahnung im Verzug. Der Käufer trägt alle Verkaufssteuern, Umsatzsteuern, Einfuhrabgaben und andere behördliche Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Erzeugnisse, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.4 Versandkosten bis zu einer Bestellung von 500 Euro Netto trägt der Besteller. Ab einer Bestellsumme von 500 Euro Netto wird Frachtfrei geliefert.

2.5 Der Bruttopreis für Händler wird ab einer Warenbestellung von 500,00 Euro Netto gewährt. Die Gewährung des Bruttopreises für Händler kann erst nach einer schriftlichen Autorisierung durch den AQUAMID Vertrieb Lindner erfolgen.

3. Angebote

3.1 Angebote des AQUAMID Vertrieb Lindner sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Liefervereinbarungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen und auf Internetseiten sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den AQUAMID Vertrieb Lindner hergeleitet werden können.

4. Liefer- und Leistungsfristen

4.1 Die laut Angebot vereinbarte Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Die im Angebot vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und dem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung, jedoch nicht vor der Beibringung den vom Käufer zu besorgenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, dem AQUAMID Vertrieb Lindner eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich, unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden.

4.3 Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht nicht, wenn der AQUAMID Vertrieb Lindner die Nachfrist ohne sein Verschulden nicht einhalten kann. In diesem Fall kann der Käufer 3 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten.

4.4 Von dem AQUAMID Vertrieb Lindner nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei dem AQUAMID Vertrieb Lindner oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., durch welche die Lieferung oder ihr Transport unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, gibt der AQUAMID Vertrieb Lindner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind von dem AQUAMID Vertrieb Lindner dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbstständiges Geschäft; wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Regulierung der Teillieferung nicht verweigert werden. Im Falle des Hinausschiebens der Lieferung aus den vorgenannten Gründen entsteht kein Recht des Käufers zur Nachfristsetzung und zum Rücktritt.

4.5 Schadenersatzansprüche wegen Rücktritt sind ausgeschlossen. Bei mindestens grob fahrlässig herbeigeführter verspäteter Lieferung bzw. Teillieferung oder bei Nichtlieferung bzw. teilweiser Nichtlieferung ist der Schadenersatzanspruch auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Auf Schaden- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadenersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haftet der AQUAMID Vertrieb Lindner nur, soweit seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung des AQUAMID Vertrieb Lindner aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Des Weiteren übernimmt der AQUAMID Vertrieb Lindner keine Haftung für die durch Ihn vertriebenen Produkte anderer Hersteller.

5.2 Der Käufer ist Unternehmer. Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen beträgt den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum. Des Weiteren hat der Käufer gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfaltigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

5.3 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mangelanzeige begründet ist, ist der AQUAMID Vertrieb Lindner berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware die bereits gelieferte Ware nachzubessern.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1 Außer der zulässigen Möglichkeiten des Rücktritts vom Vertrag gibt es keine Rücktrittmöglichkeit.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Tilgung jeglicher offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum des AQUAMID Vertrieb Lindner .

7.2 Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht gegenüber dem AQUAMID Vertrieb Lindner in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist der AQUAMID Vertrieb Lindner berechtigt, die Herausgabe der Lieferung zu verlangen und diese beim Käufer abzuholen. Der Käufer hat kein Recht zum Besitz.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – ist Zittau.

8.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Verbindlichkeiten und für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und/oder einem Urkundenprozess ist ausschließlich Zittau, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.3 Die Beziehungen zwischen dem AQUAMID Vertrieb Lindner und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD. Die Anwendung der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Kauf beweglicher Sachen bzw. des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

8.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

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